Fluchtwegsicherung
Fluchtwegsicherung ist ein wichtiger Aspekt des Brandschutzes in Gebäuden. Fluchtwegsicherung bedeutet, dass die Fluchtwege im Brandfall schnell und sicher erreichbar und nutzbar sind. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:
- Die Fluchtwege müssen ausreichend breit, frei von Hindernissen und gut beleuchtet sein.
- Die Fluchtwege müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein.
- Die Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und leicht zu öffnen sein. Sie dürfen nicht verschlossen oder verriegelt werden.
- Die Fluchttüren müssen mit einer Panikfunktion ausgestattet sein, die ein Öffnen von innen ohne Schlüssel ermöglicht.
- Die Fluchttüren müssen mit einer Selbstschließfunktion versehen sein, die ein Schließen nach dem Durchgang gewährleistet.
Fluchtwegsicherung dient nicht nur dem Schutz der Personen im Gebäude, sondern auch dem Schutz der Feuerwehr und der Rettungskräfte. Durch eine ordnungsgemäße Fluchtwegsicherung wird die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert oder verzögert und die Lösch- und Rettungsarbeiten erleichtert.
Fluchtwegsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig überprüft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Haftstrafen. Daher ist es ratsam, sich an einen Fachbetrieb zu wenden, der die Fluchtwegsicherung fachgerecht plant, installiert und wartet.
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